Es geht ab in den Urlaub und plötzlich wird man krank. Arag-Rechtsexperten klären auf, welche Rechte Arbeitnehmer haben und was mit den Urlaubstagen im Krankheitsfall passiert.
Wird man am Urlaubsort krank, ist dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest aus dem Urlaubsland vorzulegen. Eine reine Krankenmitteilung reicht nicht. Foto: Symbolbild/Ki-generiert