Aktuelles Urteil: Fristlose Kündigung nach Gewaltandrohung

Kündigt ein Arbeitnehmer einer Kollegin gegenüber glaubhaft an, dass er seinen Vorgesetzten aus dem Fenster schmeißen will und kurz vorm Amoklauf sei, dann kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

(Symbolbild: Pixabay)
(Symbolbild: Pixabay)
Redaktion (allg.)
Transport