Aktuelles Urteil: Jobverlust wegen entwendetem Desinfektionsmittel

Wer als Arbeitnehmer Desinfektionsmittel von der Arbeitsstelle mitgehen lässt, verliert laut dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf fristlos seine Arbeit.

Foto: Pixabay
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Redaktion (allg.)
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