Aktuelles Urteil: Kündigung aufgrund massiver Verspätungen

Fehlt ein Arbeitnehmer an mehreren auf­einander­folgenden Arbeitstagen wegen erheblicher Verspätung, ist eine ordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers möglich.

Foto: Pixabay
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Redaktion (allg.)
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