Aktuelles Urteil: Resturlaub teuer vergütet

Der Europäische Gerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil die Arbeitnehmerrechte gestärkt. Mehr als 17.000 Euro plus Zinsen sprach er einer Arbeitnehmerin zu für restliche Urlaubstage aus vielen Jahren, die sie aufgrund hoher Arbeitsbelastung nicht nehmen konnte.

Auf mindestens vier Wochen Jahresurlaub hat jeder Arbeitnehmer Anspruch. Wann er ihn nehmen will, entscheidet er grundsätzlich erstmal selbst. (Foto: C. Harttmann)
Auf mindestens vier Wochen Jahresurlaub hat jeder Arbeitnehmer Anspruch. Wann er ihn nehmen will, entscheidet er grundsätzlich erstmal selbst. (Foto: C. Harttmann)
Redaktion (allg.)
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