Aktuelles Urteil: Wann gilt ein E-Mail-Anhang als zugestellt?

Erst wenn der Empfänger den Anhang einer E-Mail tatsächlich geöffnet hat, gilt dieser auch tatsächlich im rechtlichen Sinn als angekommen. So jedenfalls hat das Oberlandesgericht Hamm in einem aktuellen Fall geurteilt.

(Symbolbild: Pixabay)
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Redaktion (allg.)
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