Arag-Rechtstipp: Tempolimits und Feier- versus Werktage
Zeitlich von Montag bis Freitag begrenzte Tempolimits gelten auch an Feiertagen, wenn diese auf einen eigentlichen Werktag fallen, erklären die Arag-Rechtsexperten. Daher ist am Karfreitag Vorsicht geboten.