Arag-Rechtstipp: Tempolimits und Feier- versus Werktage

Zeitlich von Montag bis Freitag begrenzte Tempolimits gelten auch an Feiertagen, wenn diese auf einen eigentlichen Werktag fallen, erklären die Arag-Rechtsexperten. Daher ist am Karfreitag Vorsicht geboten.

(Symbolbild: Pixabay)
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Redaktion (allg.)
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