Gericht: Nach Klaps auf den Hintern folgt fristlose Kündigung

(dpa/tmn) Bei einer Firmenfeier kann es manchmal zwanglos zugehen. Dennoch müssen Mitarbeiter bestimmte Grenzen einhalten. Ein Klaps auf den Po geht zu weit, wie die Entscheidung eines Arbeitsgerichts zeigt.

Symbolbild: Pixabay
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