Rechts-Tipp: Vorsicht mit Film- und Tonaufnahmen

Wer ungefragt Sprachaufzeichnungen und Videoaufnahmen in nicht öffentlichen Gesprächssituationen anfertigt, kann sich strafbar machen. Doch wann sind solche Aufnahmen als Beweismittel zugelassen und was gilt am Arbeitsplatz? Das erläutern die Rechts-Experten der Arag.

Solch eine Kamera ist nicht zu übersehen, doch egal, ob groß oder klein: Am Arbeitsplatz dürfen laut Arag keine Kameras zur heimlichen Überwachung der Mitarbeiter installiert werden. Auch sonst ist Vorsicht bei Ton- und Bildaufzeichnungen geboten.(Symbolbild: Pixabay)
Solch eine Kamera ist nicht zu übersehen, doch egal, ob groß oder klein: Am Arbeitsplatz dürfen laut Arag keine Kameras zur heimlichen Überwachung der Mitarbeiter installiert werden. Auch sonst ist Vorsicht bei Ton- und Bildaufzeichnungen geboten.(Symbolbild: Pixabay)
Redaktion (allg.)
Transport