Rechts-Urteil: Vorfahrt beachten nach Einbiegen von der Landstraße

Wer von einem Feldweg in eine Landstraße einbiegen will, muss die Vorfahrt des Verkehrs auf der Landstraße achten – und auch die Radfahrer auf dem Radweg im Blick haben, denn diese haben Vorfahrt, so ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankenthal.

Vorsicht: Ein parallel zur Landstraße verlaufender Radweg nimmt laut aktuellem Urteil auch am Vorfahrtsrecht der Landstraße teil. (Foto: Pixabay)
Vorsicht: Ein parallel zur Landstraße verlaufender Radweg nimmt laut aktuellem Urteil auch am Vorfahrtsrecht der Landstraße teil. (Foto: Pixabay)
Redaktion (allg.)
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