Rechtstipp: Corona-Arbeitsschutz

Mit dem Auslaufen der Infektionsschutzverordnung zum 20. März haben sich die Bedingungen beim Corona-Arbeitsschutz verändert. Maßnahmen müssen nun in einem betrieblichen Hygienekonzept festgeschrieben werden.

(Symbolbild: Pixabay)
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Redaktion (allg.)
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