Rechtstipp: Endabrechnung der Corona-Hilfen

Stichtag: Alle Unternehmen, die eine Überbrückungsbeihilfe erhalten haben, müssen bis zum 30. September eine Endabrechnung einreichen. Darin müssen sie zwingend einen Corona-bedingten Umsatzrückgang nachweisen.

(Symbolbild: Pixabay)
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Redaktion (allg.)
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