Rechtstipp: Hände weg vom Handy

Dass das Smartphone nicht während der Fahrt zum Telefonieren ans Ohr gehalten werden darf, versteht sich mittlerweile von selbst – doch was ist mit dem Navi und was genau bedeutet „bei ausgeschaltetem Motor“? Das erklären die Rechtsexperten der Ergo Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Erlaubt ist, das Smartphone als Navi in der Handyhalterung zu benutzen - die Adresse sollte jedoch vorher eingegeben werden. Tabu ist, während der Fahrt Änderungen vorzunehmen. (Foto: Pixabay)
Erlaubt ist, das Smartphone als Navi in der Handyhalterung zu benutzen - die Adresse sollte jedoch vorher eingegeben werden. Tabu ist, während der Fahrt Änderungen vorzunehmen. (Foto: Pixabay)
Redaktion (allg.)
Transport