Rechtstipp: Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld gehen in die Verlängerung

Die coronabedingten Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld bleiben bis 30. Juni 2022 gültig: Der Bundesrat hat einem entsprechenden Bundestagsbeschluss zugestimmt.

(Symbolbild: Pixabay)
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Redaktion (allg.)
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