Rechtsurteil: Schufa-Eintrag und der Datenschutz

Haben Inkassounternehmen bei der Einziehung von Forderungen keinen Erfolg, melden sie dies regelmäßig an die Schufa. Die Weitergabe solcher Daten ist jedoch nur in Grenzen zulässig, entschied das Landgericht Frankenthal in einem Eilverfahren.

(Symbolbild: Pixabay)
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Redaktion (allg.)
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