Rechtsurteil: Zu geringe Reichweite beim E-Fahrzeug – kann man vom Kaufvertrag zurücktreten?
Die Rechtsexperten des ADAC verweisen auf einen Fall, der vor dem Landgericht Wuppertal landete. Die Reichweite eines E-Fahrzeugs entsprach nach dem Kauf nicht den Angaben des Herstellers – laut Gericht liegt dann ein erheblicher Mangel vor.
Laut dem Landgericht Wuppertal prägen die Angaben eines Herstellers zu WLTP‑Reichweiten die berechtigten Erwartungen der Käufer. (Symbolbild: KI-generiert)