Rechtsurteile bei Sturm: Kollision mit Bäumen, Ziegeln und Toilettenhäuschen

Wer haftet, wenn Fahrzeuge bei Sturmwetter durch umstürzende Bäume, fallende Ziegel oder unglücklich landende mobile Toiletten beschädigt werden – darüber informieren die Arag-Rechtsexperten.

Bei Sturm ist Vorsicht geboten - im Verkehr sowie auch beim Parken. (Foto: Pixabay)
Bei Sturm ist Vorsicht geboten - im Verkehr sowie auch beim Parken. (Foto: Pixabay)
Redaktion (allg.)
Transport