Rechtsurteile bei Sturm: Kollision mit Bäumen, Ziegeln und Toilettenhäuschen
Wer haftet, wenn Fahrzeuge bei Sturmwetter durch umstürzende Bäume, fallende Ziegel oder unglücklich landende mobile Toiletten beschädigt werden – darüber informieren die Arag-Rechtsexperten.
Bei Sturm ist Vorsicht geboten - im Verkehr sowie auch beim Parken. (Foto: Pixabay)